NABU siegt vor Bundesverwaltungsgericht gegen die Bundeswehr

Urteil könnte Vorbildwirkung auch für Zeitzer Forst haben

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute dem NABU Sachsen-Anhalt in einem Revisionsverfahren Recht gegeben. Die Bundesrichter entschieden, dass Naturschutzverbände vor der Durchführung von militärischen Tiefflügen über Schutzgebieten grundsätzlich anzuhören sind. Ein Sonderrecht der Bundeswehr gibt es                                                            nicht.

http://sachsen-anhalt.nabu.de/themen/recht/12633.html

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Kommentare: 3
  • #1

    Michael Kretschmer (Freitag, 12 April 2013 18:42)

    Entscheidend ist hier der Satz: "Ein Sonderrecht der Bundeswehr gibt es nicht". Dies dürfte auch zutreffend sein für Genehmigungen von Schießanlagen in Naturschutzgebieten. Auch im Zeitzer Forst wurden die Naturschutzverbände nicht abgehört oder in die Genehmigung eingebunden.

  • #2

    Torben (Dienstag, 27 August 2013 22:12)

    Wow.....Herr Kretschmer. Sich einfach einen Teilsatz heranzunehmen und daraus weitere Schlussfolgerungen zu ziehen...mutig, aber zum Glück nicht justiziabel. Haben Sie schon einmal mit einem Naturschutzverband über die Vorteile einer rein militärischen Nutzung von Naturflächen gesprochen oder lenkten Sie Ihre Gespräche, soweit sie geführt wurden, rein auf Ihre privaten Interessen? Vielleicht sollten Sie sich einmal für den Schriftsatz des Deutschen Rat für Landespflege zum Thema "Truppenübunsplätze und Naturschutz" interessieren und anschließend überlegen, ob Sie zur Zielerreichung der Bürgerinitiative wirklich so sehr auf die Naturschutzverbände bauen sollten. Ich glaube die Natur, und nicht Sie, werden die Gewinner sein...und die Bundeswehr bleibt. In den meisten Fällen, so ist in dieser Abhandlung nachzulesen, ist eine Nutzung der Übungsplätze durch weitere Interessenten, z.B. Landwirtschaft, Fischerei, Freizeit- und Erholungsnutzung, nicht mit
    den Zielen des Naturschutzes vereinbar.

  • #3

    Einheimischer (Freitag, 18 Oktober 2013 13:12)

    Man kann sich nicht nur das Beste aussuchen,für die Umgehungsstraße Lonzig war die Bundeswehr willkommen. Und nun : Straße fertig = böse Bundeswehr.